Infos zum Reisepass

  • Wichtige Infos zum Reisen und Buchen von Reisen.

    Bei jedem Grenzübertritt, auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum, wird ein Reisedokument benötigt.?

    Amtlicher Lichtbildausweis. Geburtsurkunde. Nachweis der Staatsbürgerschaft. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm ) 

    nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

    Die 10 häufigsten Personalausweis und Reisepass Irrtürmer.

  • "Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

  • "Der Führerschein reicht als Reisedokument."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

  • "Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt. Zu diesen Ländern zählen: Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn.

    Auf Grund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es ist daher empfehlenswert nur mit gültigem Reisepass oder einem gültigen Personalausweis zu verreisen. 

  • "Der Personalausweis darf abgelaufen sein."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

  • "Ein gültiger Personalausweis ersetzt den Reisepass generell als Reisedokument."

    Falsch!!!

    Richtig ist:

    Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. Aktuell akzeptieren 41 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise. Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden.

  • "Mit einem "Notpass" kann man unbekümmert reisen."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.

  • "Kroatien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert."

    Falsch !!! 

    Richtig ist:

    Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Zypern, Rumänien und Bulgarien.

  • "In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    Zwar gehören Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

  • "Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren reicht immer der Kinderreisepass."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Vorlagen für eine Vollmacht in verschiedenen Landessprachen stehen hier zum Download auf der Webseite vom ÖAMTC zur Verfügung.

  • "Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, braucht man nichts zu beachten."

    Falsch!!! 

    Richtig ist:

    Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt.

vereinbaren Sie jetzt einen Termin Tel.: 06642421288 per WhatsAppSignal

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